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Verbot von Zucker und Hefenährstoffen?

Verfasst: 9. Jul 2019, 19:47
von azeotrop
Meiner Meinung nach gibt es derzeit kein grundsätzliches Zuckerverbot oder Hefenahrungsverbot beim Brennen in Deutschland.
In der Regel wird Alkohol in Verschlussbrennereien erzeugt. Diese müssen den erzeugten Alkohol direkt messen und versteuern.
Da ist es dem Staat sogar lieber wenn mit Zucker usw. mehr Alkohol erzeugt wird, er bekommt mehr Steuern, der Rest ist ihm Wurst.
Eine Ausnahme bilden die Abfindungsbrennereien. Diese werden pauschal besteuert auf der Basis von Maischemenge und Stoffart. Die Steuer ist so berechnet, dass sie für Alkoholmengen stimmt die ohne Zucker und Hefenahrung erreicht werden können.
Würde ein Abfindungsbrenner Maische brennen die gezuckert und/oder mit Hefenahrung versetzt wurde, würden sie mehr Alkohol erzeugen als versteuert wurden. Das wäre Steuerhinterziehung und ist deshalb für Abfindungsbrennereien verboten.

Privatpersonen dürfen seit 2018 überhaupt keinen Alkohol brennen, auch nicht in kleinsten Mengen.
Wenn einer von uns trotzdem brennen würde, wäre das verboten. Mit oder ohne Zucker usw.
Deshalb sind wir von der Regelung für Abfindungsbrennereien als Privatleute nicht betroffen.

Über vergleichbare Regelungen im benachbarten Ausland bin ich nicht gut informiert.

Re: Verbot von Zucker und Hefenährstoffen?

Verfasst: 9. Jul 2019, 21:46
von derwo
Es gibt schon auch viele Abfndungsbrenner. Für die ist das Verbot von Hefenährsalz eine klare Benachteiligung. Ist so was von schwachsinnig. Denn mehr Alkohol als möglich bekommt man ja auch mit Hefenährsalz nicht raus.

Und stimmt. ich kann für Verschlussbrenner in D nichts finden, was das Aufzuckern verbietet.
Einen "Brand" oder ein "Wasser" dürfen sie das aber dann nicht nennen. Auch "Obstler" ist verboten. Dann müssen sie "Spirituose" draufschreiben. Und dann könnten sie aber eigentlich gleich mit Aromastoffen arbeiten. Wäre noch billiger.

Re: Verbot von Zucker und Hefenährstoffen?

Verfasst: 9. Jul 2019, 22:20
von azeotrop
Schon klar dass es viele Abfindungsbrenner gibt. Aber gemessen am Ausstoß der Verschlussbrennereien ist es halt ein kleiner Anteil.
Im kleinen ist der Staat sparsam und knickrig.
Der unversteuerte Ausstoß der Hobbybrenner ist dagegen geradezu winzig.