Verbot von Zucker und Hefenährstoffen?
Verfasst: 9. Jul 2019, 19:47
Meiner Meinung nach gibt es derzeit kein grundsätzliches Zuckerverbot oder Hefenahrungsverbot beim Brennen in Deutschland.
In der Regel wird Alkohol in Verschlussbrennereien erzeugt. Diese müssen den erzeugten Alkohol direkt messen und versteuern.
Da ist es dem Staat sogar lieber wenn mit Zucker usw. mehr Alkohol erzeugt wird, er bekommt mehr Steuern, der Rest ist ihm Wurst.
Eine Ausnahme bilden die Abfindungsbrennereien. Diese werden pauschal besteuert auf der Basis von Maischemenge und Stoffart. Die Steuer ist so berechnet, dass sie für Alkoholmengen stimmt die ohne Zucker und Hefenahrung erreicht werden können.
Würde ein Abfindungsbrenner Maische brennen die gezuckert und/oder mit Hefenahrung versetzt wurde, würden sie mehr Alkohol erzeugen als versteuert wurden. Das wäre Steuerhinterziehung und ist deshalb für Abfindungsbrennereien verboten.
Privatpersonen dürfen seit 2018 überhaupt keinen Alkohol brennen, auch nicht in kleinsten Mengen.
Wenn einer von uns trotzdem brennen würde, wäre das verboten. Mit oder ohne Zucker usw.
Deshalb sind wir von der Regelung für Abfindungsbrennereien als Privatleute nicht betroffen.
Über vergleichbare Regelungen im benachbarten Ausland bin ich nicht gut informiert.
In der Regel wird Alkohol in Verschlussbrennereien erzeugt. Diese müssen den erzeugten Alkohol direkt messen und versteuern.
Da ist es dem Staat sogar lieber wenn mit Zucker usw. mehr Alkohol erzeugt wird, er bekommt mehr Steuern, der Rest ist ihm Wurst.
Eine Ausnahme bilden die Abfindungsbrennereien. Diese werden pauschal besteuert auf der Basis von Maischemenge und Stoffart. Die Steuer ist so berechnet, dass sie für Alkoholmengen stimmt die ohne Zucker und Hefenahrung erreicht werden können.
Würde ein Abfindungsbrenner Maische brennen die gezuckert und/oder mit Hefenahrung versetzt wurde, würden sie mehr Alkohol erzeugen als versteuert wurden. Das wäre Steuerhinterziehung und ist deshalb für Abfindungsbrennereien verboten.
Privatpersonen dürfen seit 2018 überhaupt keinen Alkohol brennen, auch nicht in kleinsten Mengen.
Wenn einer von uns trotzdem brennen würde, wäre das verboten. Mit oder ohne Zucker usw.
Deshalb sind wir von der Regelung für Abfindungsbrennereien als Privatleute nicht betroffen.
Über vergleichbare Regelungen im benachbarten Ausland bin ich nicht gut informiert.